Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken, Urheberrecht, Lizenzverträge, etc.
Hier möchten wir Ihnen einige deutsche Schutzrechte erläutern. Grundsätzlich sind wir auf allen anderen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes auch im internationalen Bereich tätig, wie z.B. bei Fragen der Schutzrechtsverletzung, des Lizenzmanagements, des Unlauteren Wettbewerbs, etc.. An dieser Stellen möchten wir uns auf eine überschaubare Anzahl begrenzen und beispielhaft unsere Tätigkeiten im Zusammenhang mit diesen Schutzrechten kurz erläutern.
Patent:
Als Patent werden technische Erfindungen geschützt, die neu sind, auf einer er- finderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Diese Kriterien werden von dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) im Rahmen eines ca. ein Jahr dauernden Verfahrens geprüft. Das Patent hat eine maximale Laufzeit von 20 Jahren nach dem Anmeldetag.
Unsere Tätigkeiten in diesem Zusammenhang sind insbesondere die Ausarbeitung von Patentanmeldungen, umfassende Unterstützung im Erteilungsverfahren, Beratung zur Patentstrategie im Ausland, Vorgehen gegen Patente Dritter und Überwachen von Patentveröffentlichungen.
Gebrauchsmuster:
In Deutschland können technische Erfindungen auch als Gebrauchsmuster ge- schützt werden, wobei sie grundsätzlich auch neu und erfinderisch sein müssen. Das Gebrauchsmuster wird in der Regel ohne Prüfung der materiellen Schutz- voraussetzungen vom DPMA eingetragen, die Rechtsbeständigkeit wird erst auf Verlangen eines Dritten hin überprüft. Die maximale Laufzeit beträgt 10 Jahre.
Unsere Tätigkeiten in diesem Zusammenhang sind insbesondere die Ausarbeitung von Gebrauchsmusteranmeldungen, Abzweigung von Gebrauchsmustern aus anhängigen Patentanmeldungen, die Beratung in Löschungsverfahren und Über- wachen von Gebrauchmusterveröffentlichungen.
Marke:
Eine Marke ist ein Zeichen, dass geeignet ist, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Als Zeichen dieser Art können Worte, Buchstaben, Zahlen, Slogans, Abbildungen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen und sonstige Aufmachungen ge- schützt werden, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nach Über- prüfung so genannter absoluter Schutzhindernisse wird die Marke eingetragen. Die Schutzdauer beträgt zunächst 10 Jahre bezogen auf den Anmeldetag, sie kann aber jeweils um den selben Zeitraum verlängert werden.
Geschmacksmuster:
Ein Muster im Sinne des Geschmacksmustergesetzes ist die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon (Schutz des Designs). Als Geschmacksmuster wird ein Muster geschützt, das zum Zeitpunkt der Anmeldung neu ist und Eigenart hat. Der Geschmacksmusterschutz beginnt mit der Eintragung des Musters in das Geschmacksmusterregister. Die maximale Schutzdauer von 25 Jahren wird erreicht, wenn der Schutz alle fünf Jahre durch Zahlung der entsprechenden Gebühr aufrecht erhalten wird. Unsere Tätigkeiten in diesem Zusammenhang sind insbesondere die Beratung zum Registrierverfahren vor dem DPMA, Einsichtnahmen in Geschmacksmusterakten und Durchführung von Löschungsverfahren.